besser bier brauen


Lagerung Flüssiggas

So die Herrschaften, ich erinner mich an die Diskussion und habe tatsächlich noch eine Antwort bekommen.
Jeder der es wissen will, hier die Aussage der DVGW


in einer Wohnung dürfen höchstens zwei Flüssiggas-Flaschen, einschließlich entleerter, vorhanden sein. Die beiden Flaschen dürfen sich aber nicht zusammen in einem Raum befinden, denn in einem Raum darf höchstens eine Flüssiggas-Flasche vorhanden sein. Zudem dürfen es sich dabei nur um Flaschen mit einem Füllgewicht von höchstens 14 kg handeln.
Beigefügt erhalten Sie einen Auszug aus den Technischen Regeln Flüssiggas (TRF), siehe bitte Abschnitt 4.2.2.2

Freundliche Grüße




Der freundliche Helfer
Referent, Bereich Gasverwendung


Falls David möchte, kann er die PDF noch anhängen, das sind drei Seiten Richtwerte über die Vorkehrungen mit Flüssiggas

Gruß

Bier hilft fast immer und wenn nicht, dann hilft der Alkohol :-)

Verfaßt von desateur am 09.03.2010, 18:00.
Der Beitrag wurde seit Zählbeginn 636-mal geöffnet (zuletzt am 01.08.2010, 1:54).
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Diskussionsstruktur

Lagerung Flüssiggas von desateur am 09.03.2010, 18:00
 AW: Lagerung Flüssiggasvon Schüttgut am 18.03.2010, 10:19
 AW: Lagerung Flüssiggasvon Blindflansch1 am 09.03.2010, 22:06
  AW: Lagerung Flüssiggasvon Schüttgut am 18.03.2010, 10:32
  AW: Lagerung Flüssiggasvon Achim Grabbe am 10.03.2010, 20:37
  AW: Lagerung Flüssiggasvon Boludo am 10.03.2010, 10:30
   AW: Lagerung Flüssiggasvon Blindflansch1 am 10.03.2010, 12:11
    AW: Lagerung Flüssiggasvon desateur am 10.03.2010, 16:20

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