So die Herrschaften, ich erinner mich an die Diskussion und habe tatsächlich noch eine Antwort bekommen.
Jeder der es wissen will, hier die Aussage der DVGW
in einer Wohnung dürfen höchstens zwei Flüssiggas-Flaschen, einschließlich entleerter, vorhanden sein. Die beiden Flaschen dürfen sich aber nicht zusammen in einem Raum befinden, denn in einem Raum darf höchstens eine Flüssiggas-Flasche vorhanden sein. Zudem dürfen es sich dabei nur um Flaschen mit einem Füllgewicht von höchstens 14 kg handeln.
Beigefügt erhalten Sie einen Auszug aus den Technischen Regeln Flüssiggas (TRF), siehe bitte Abschnitt 4.2.2.2
Freundliche Grüße
Der freundliche Helfer
Referent, Bereich Gasverwendung
Falls David möchte, kann er die PDF noch anhängen, das sind drei Seiten Richtwerte über die Vorkehrungen mit Flüssiggas
Gruß
Bier hilft fast immer und wenn nicht, dann hilft der Alkohol :-)
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